Zur Bedeutung der Taufe

„Lasst die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht; denn solchen gehört das Reich Gottes." (Mk. 10,14)

so sagt Jesus es im Markusevangelium und betont damit die liebevolle Zuwendung Gottes zu uns Menschen. Gerade bei der Kindertaufe wird das ganz besonders deutlich. Voraussetzungslos sagt in und mit der Taufe zuerst Gottes sein Ja zum Kind, verbunden mit seinem Segen.

Im Taufgottesdienst drücken wir unseren Dank an Gott aus: für das Leben Ihres Kindes, für die Bewahrung bei der Geburt und in den ersten Lebensmonaten. Vieles davon wird Ihr Kind jetzt noch nicht verstehen, auch wenn es sehr wohl viel spüren kann. Da sind dann Sie, als Eltern und Paten, gefragt. Stellvertretend für Ihr Kind versprechen Sie, ihm etwas von diesem menschenfreundlichen Gott zu vermitteln und ihm die Gemeinschaft von Christinnen und Christen zu zeigen. Darum spielt gerade auch das Patenamt eine große Rolle.

Durch die Taufe wird Ihr Kind Mitglied der Evangelischen Kirche. Um zu verdeutlichen, dass es in die Gemeinschaft unserer Gemeinde aufgenommen wird, taufen wir in unserer Ev. Kirchengemeinde Harsewinkel grundsätzlich in einem Gemeindegottesdienst.

Bezüglich einer Taufanfrage melden Sie sich bitte im Gemeindebüro (T: 05247/2130) oder bei unserem Pfarrer Jörg Eulenstein. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig vor dem gewünschten Tauftermin.

Zur Anmeldung der Taufe benötigen Sie:

  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
  • Familienstammbuch
  • Falls die Taufpaten nicht Mitglieder der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel sind oder nicht in Harsewinkel und Marienfeld wohnen: Eine Patenbescheinigung.

In unserer Kirchengemeinde werden vor allem Kinder im Säuglings- und Kleinkinderalter getauft, aber auch Jugendliche (z.B. während ihrer Konfirmandenzeit) und Erwachsene.

In unserer lutherischen Tradition wird am häufigsten im frühen Lebensalter getauft. Diese Taufe im frühen Lebensalter engt jedoch nicht ein - im Gegenteil: Sie macht frei für den Glauben!

Das Kind wird mit größerer Selbstverständlichkeit den Kindergottesdienst oder die Kindergruppen in unseren Kindergärten oder später Jugendhäusern besuchen oder am Religionsunterricht teilnehmen. Dadurch lernt es schon früh die Bibel und christliche Wertvorstellungen kennen. Später ist es besser in der Lage, sich über Glaubensfragen eine eigene Meinung zu bilden. Die Erfahrung zeigt, dass erst eine christliche Erziehung die Grundlage dafür schafft, später einen eigenen Weg im Glauben zu finden.

Folgen und Rechte der Taufe

Bei einer Säuglings- oder Kleinkindertaufe bekennen sich Eltern, Patinnen und Paten stellvertretend für das Kind zu ihrem Glauben an Gott und versprechen, für eine christliche Erziehung zu sorgen. Schon deshalb sollte die Taufe nicht als abgeschlossene Handlung betrachtet werden, sondern als Beginn eines christlichen Lebensweges – mit ganz bestimmten Folgen:

  • Die Taufe bedeutet die Aufnahme in die christliche Kirche und in die Gemeinde vor Ort.
  • Die Täuflinge werden von der Kirchengemeinde, in der sie wohnen, zu altersgemäßen Veranstaltungen eingeladen.
  • In der Schule ist das Kind von vornherein zum evangelischen Religionsunterricht angemeldet.
  • Im dritten Schuljahr wird das Kind von der Gemeinde zur Teilnahme am Konfirmationsunterricht "Martin-Luther Kids" eingeladen.

Als Gemeindemitglied hat das Kind später einmal bestimmte Rechte:
Es kann nach der Konfirmation selbst Taufpatin oder Taufpate werden. Konfirmierte Kirchenmitglieder haben das Recht auf eine lebenslange Begleitung durch die Kirche, etwa wenn sie später kirchlich heiraten möchten. Ab dem 16. Lebensjahr darf jedes Gemeindemitglied an den Kirchenwahlen teilnehmen. Ab dem 18. Lebensjahr kann ein Gemeindeglied als Kandidat zur Presbyteriumswahl nominiert werden. Jedes Gemeindeglied kann sich ehrenamtlich engagieren, an den Gemeindeversammlungen aktiv teilnehmen und in Gruppen und Kreisen der Kirchengemeinde Verantwortung übernehmen.

Die Paten versprechen zusammen mit den Eltern, das Taufkind christlich zu erziehen. Das bedeutet, dass Eltern und Paten gemeinsam mit ihren ganz persönlichen Möglichkeiten und Begabungen dem Kind von Gottes Liebe berichten und es auf den Weg in die christliche Gemeinde hinweisen.

Weil die Paten dieses versprechen, kann darum grundsätzlich nur jemand Pate/Patin werden, wer einer anerkannten christlichen Kirche angehört (das sind Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland oder des Ökumenischen Rats der Kirchen: z.B. die römisch-katholische Kirche, deutsche Diözesen orthodoxer Kirchen, die anglikanische Kirche, verschiedene evangelische (Frei-)Kirchen).

Menschen, die keiner Kirche angehören oder Mitglied einer nichtchristlichen Religionsgemeinschaft sind, können nicht Paten für eine Taufe in unserer Gemeinde werden.

Seit dem 1. Januar 2014 gilt für das Patenamt NEU:

Nach dem Kirchenrecht der Ev. Kirche von Westfalen soll ein/e Pate/Patin einer evangelischen Kirchengemeinde angehören und konfirmiert sein. Wird trotz aller Bemühungen kein evangelischer Pate gefunden, dann kann auch Pate werden, dessen Kirche der "Magdeburger Erklärung" angehört. Alle weiteren Paten können allgemein einer christlichen Gemeinde angehören (s.o.). In Ausnahmefällen kann mit Zustimmung des Presbyteriums auch ohne Paten getauft werden - dann muss aber ein Elternteil evangelisch sein!

Wenn die Paten nicht unserer Gemeinde angehören, brauchen sie für die Taufe einen Patenschein, der ihre Kirchenmitgliedschaft bescheinigt. Diese "Patenbescheinigung" stellt das zuständige Pfarramt des Wohnortes aus.

Zum Hintergrund: “Magdeburger Erklärung

Am 29. April 2007 haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Deutsche Bischofskonferenz, orthodoxe und altorientalische Kirchen sowie Freikirchen auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland eine förmliche Erklärung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnen. Die Unterzeichnung der Vereinbarung fand im Rahmen eines ökumenischen Gottesdienstes im Magdeburger Dom statt.

Folgende elf Kirchen haben diesem gemeinsamen Text zugestimmt: Äthiopisch-Orthodoxe Kirche; Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland; Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland; Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen; Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine; Evangelische Kirche in Deutschland; Evangelisch-methodistische Kirche; Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland; Orthodoxe Kirche in Deutschland; Römisch-Katholische Kirche; und die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche.

Lieder für den Taufgottesdienst

Liste mit einigen Vorschläge aus dem Evangelischen Gesangbuch (EG), Ausgabe für Westfalen:

  • Ich bin getauft auf deinen Namen (EG 200)
  • Herr Christ, dein bin ich eigen (EG 204)
  • Gott, der du alles Leben schufst (EG 211)
  • Lobet den Herren (EG 316)
  • Weißt du, wieviel Sternlein stehen ( EG 511)
  • Ein Kind ist angekommen (EG 595)
  • Kind du bist uns anvertraut (EG 577)
  • Der Himmel geht über allen auf (EG 611)
  • Vergiß nicht zu danken demewigen Gott (EG 644)
  • Liebe ist nicht nur ein Wort (EG 665)

Zu jeder Taufe gehört ein Bibelvers, der Taufspruch.

Dieses Bibelwort wird dem Täufling mit auf den Lebensweg gegeben und soll Gottes liebevolle Begleitung ausdrücken. In unserer Gemeinde sind die Eltern aufgerufen, für ihr Kind selber den Taufspruch auszuwählen. So können sie selbst bestimmen, was Sie für Ihr Kind als besonders wichtig erachten.

Eine sehr gute, kostenfreie Auswahl, teilweise auch mit Erklärungen, bietet die Ev. Kirche in Deutschland (EKD) mit einer eigenen Internetpräsenz an, die wir nur empfehlen können:

www.taufspruch.de

Nachfolgend eine kleine Auswahl an möglichen Taufsprüchen:

  • Sei mutig und stark. Fürchte dich also nicht, denn der Herr, dein Gott, ist mit dir in allem, was du tun wirst. Josua 1,9
  • Behüte mich wie einen Augapfel im Auge, beschirme mich unter dem Schatten deiner Flügel. Psalm 17,8
  • Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln. Psalm 23,1
  • Der Herr ist meine Stärke und mein Schild; auf ihn hofft mein Herz. Psalm 28,7
  • Ich freue mich und bin fröhlich, Gott, über deine Güte. Du stellst meine Füße auf weiten Raum. Psalm 31,8a+9b
  • Ich aber, Herr, hoffe auf dich und spreche: Du bist mein Gott! Meine Zeit steht in deinen Händen. Psalm 31,15-16a
  • Gott, deine Güte reicht, so weit der Himmel ist und deine Wahrheit soweit die Wolken gehen. Psalm 36,6
  • Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn, er wird's wohl machen. Psalm 37,5
  • Denn er hat seinen Engeln befohlen, dass sie dich behüten auf allen deinen Wegen. Psalm 91,11
  • Lobe den Herrn, meine Seele, und vergiss nicht, was er dir Gutes getan hat. Psalm 103,2
  • Dein Wort ist meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Wege. Psalm 119,105
  • Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir. Psalm 139,5
  • Ich danke dir dafür, dass ich wunderbar gemacht bin; wunderbar sind deine Werke; das erkennt meine Seele. Psalm 139,14
  • Die auf den Herrn harren, bekommen neue Kraft, dass sie auffahren mit Flügeln wie Adler., dass sie laufen und nicht matt werden, dass sie wandeln und nicht müde werden. Jesaja 40,31
  • Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein! Jesaja 43,1
  • Denn es sollen wohl Berge weichen und Hügel hinfallen, aber meine Gnade soll nicht von dir weichen, und der Bund meines Friedens soll nicht hinfallen. Jesaja 54,10
  • Ich freue mich im Herrn, und meine Seele ist fröhlich in meinem Gott. Jesaja 61,10
  • Wenn ihr mich von ganzen Herzen suchen werdet, so will ich mich von euch finden lassen. Jeremia 29,13
  • Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was Gott von dir fordert, nämlich Gottes Wort halten und Liebe üben. Micha 6,8
  • Selig sind die Sanftmütigen, denn sie werden das Erdreich besitzen. Matthäus 5,5
  • Selig sind die Frieden stiften, denn sie werden Gottes Kinder heißen. Matthäus 5,9
  • Was nützte es einem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt und nimmt doch Schaden an seiner Seele? Matthäus 16,26
  • Jesus spricht; ich bin bei euch alle Tage, bis an das Ende der Welt. Matthäus 28,20
  • Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von allen Kräften und von ganzem Gemüt, und deinen Nächsten wie dich selbst. Lukas 10,27
  • Jesus spricht: Ich bin das Brot des Lebens. Wer zu mir kommt, der wird nicht hungern. Johannes 6,35
  • Jesus Christus spricht: Ich bin das Licht der Welt, wer mir nachfolgt, wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.
  • Johannes 8,12 Jesus Christus spricht: Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben. Niemand kommt zum Vater denn durch mich. Johannes 14,6
  • Das ist mein Gebot, dass ihr euch untereinander liebt, wie ich euch geliebt habe. Johannes 15,12
  • Denn ich schäme mich des Evangeliums nicht, denn es ist eine Kraft Gottes, die selig macht alle, die daran glauben. Römer 1,16
  • Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. Römer 12,21
  • Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen. 1. Korinther 13,13
  • Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Galater 6,2
  • Denn Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit. 2. Timotheus 1,7
  • Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch. 1. Petrus 5,7 Lasst uns nicht lieben mit Worten, sondern mit der Tat und mit der Wahrheit. 1. Johannes 3,18
  • Gott ist die Liebe und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm. 1. Johannes 4,16b

Hier eine Liste mit häufigen Fragen zur Taufe und kurzen Antworten:

1. In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?

In unserer Gemeinde werden die Kinder meistens im ersten Lebensjahr getauft. Optimal für Eltern und Kind ist das Alter von 3 bis 6 Monaten. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt was geschieht.

2. Warum Kindertaufe?

Die Geburt eines Kindes ist ein Geschenk Gottes. Eltern antworten darauf, indem sie ihr Kind taufen lassen. Gott spricht in der Taufe dem Kind seine Liebe zu, unabhängig davon, wie es sich verhält. Eltern und Paten verpflichten sich zur Aufgabe, stellvertretend für die Kinder den Glauben zu bezeugen und den Kindern von ihrem christlichen Glauben, aber auch von ihren Zweifeln zu erzählen. Später in der Konfirmation bekräftigen die Jugendlichen selbst ihr Ja zum Glauben an Jesus Christus.

3. Warum ein Taufgespräch mit dem Pfarrer?

Das Taufgespräch zwischen Eltern und Pfarrerin/Pfarrer dient vor allem zur Vorbereitung der Taufe des Kindes. Dieses Gespräch unterliegt der Seelsorge und damit der pfarramtlichen Schweigepflicht. In diesem Gespräch werden einerseits alle formalen Dinge bez. der Taufe besprochen, die Bedeutung der Taufe als Sakrament sowie der Ablauf des Gottesdienstes. Andererseits können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte alle persönlichen und familiären Dinge ansprechen und mit der Pfarrerin / mit dem Pfarrer reflektieren. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Gesprächstermin

4. Welche Unterlagen und amtlichen Dokumente benötige ich für die Taufe meines Kindes?

Zum Taufgespräch sollten möglichst alle für die Taufe notwendigen Unterlagen und Dokumente vorliegen. Die Taufe wird durch das Pfarramt beurkundet. Dafür benötigen wir das Original der Geburtsurkunde aus dem Familienstammbuch. Viele Meldeämter stellen zusätzlich für die Taufe noch eine gesonderte Geburtsbescheinigung aus, die mit dem Vermerk versehen ist: "für religiöse Zwecke". Wenn die Paten evangelisch sind aber nicht ihren Wohnsitz in Harsewinkel und Marienfeld haben, müssen die Paten eine Patenbescheinigung beim Pfarramt ihres Wohnortes ausstellen lassen. Für nicht-evangelische Paten benötigen wir diese Patenbescheinigung grundsätzlich. Die Patenbescheinigungen sind für uns der kirchenamtliche Beleg, dass die erwählten Paten je Mitglied einer christlichen Kirche und zur Übernahme des Patenamt berechtigt sind.

5. Kann ein Kind getauft werden, wenn kein Elternteil in der Kirche ist?

Nach geltendem Kirchenrecht der Ev. Kirche von Westfalen ist dieses nicht möglich. Bitte setzen Sie sich mit dem Pfarrer direkt in Verbindung.

6. Kann ich mein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils taufen lassen?

Gegen den Willen entweder des Vaters oder der Mutter ist die Taufe des Kindes nur möglich, wenn dieser Elternteil nicht das Sorgerecht inne hat. Ist die Ehe z.B. geschieden und liegt das Sorgerecht aber gemeinsam bei Vater und Mutter, setzt die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge Einvernehmen voraus in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Taufe. Können sich die Eltern nicht einigen, kann sogar im schlimmsten Fall das Familiengericht angerufen werden. Eltern können sich aber zuvor auch allein, am besten gemeinsam an eine Erziehungs- und Familienberatungstelle der Diakonie wenden. Oft hilft auch ein klärendes Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin.

7. Wie soll der Täufling bei der Taufe gekleidet sein?

In vielen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das ist eine schöne Tradition. Fast durchweg sind diese Taufkleider weiß gehalten, wodurch auch nach außen deutlich werden soll: dieses Kind ist von Gott angenommen und hat in der Taufe das ewige Leben durch Gott zugesprochen bekommen. Losgelöst von diesen besonderen Taufkleidern gilt als fester Grundsatz: So bequem und dabei so festlich wie möglich.

8. Stichwort: "Taufspruch"

Bei der Taufe wird über dem Täufling ein Taufspruch gesprochen, der eine lebensbegleitende, segnende und/oder lebenstärkende Bedeutung hat. In unserer Gemeinde werden die Taufeltern dazu ermutigt und aufgerufen, für ihr Kind selber einen Taufspruch auszuwählen. Dieses Taufwort ist grundsätzlich ein Bibelwort. In einigen Familien gibt es die Tradition, dass ein Taufspruch von Generation zu Generation weitergegeben wird. Eine gute Auswahl von Taufsprüchen (in vielen Fällen mit Erklärungen) bietet die Internet-Seite der EKD an: www.taufspruch.de

9. Stichwort: "Taufkerze"

Als Gemeinde freuen wir uns mit Ihnen und begrüßen darum unsere Täuflinge mit einer Taufkerze als Willkommensgruß. diese Kerze wird in sorgfältiger Handarbeit von einem Gemeindeglied ehrenamtlich gestaltet. Nach dem Taufakt wird diese Taufkerze der Gemeinde an der Osterkerze entzündet und von dem Pfarrer an einen der Paten überreicht - oft begleitet mit erläuternden Worten. Darüber hinaus ist es in vielen Familien (vor allem in röm.-kath.) ist die Überreichung einer Taufkerze Tradition. Selbstverständlich wird auch diese Taufkerze nach der Taufe an der Osterkerze entzündet und überreicht.

10. Darf man während der Taufe filmen / fotografieren?

Nein. Die Taufe ist eine sakramentale Handlung. Ihr und dem Täufling allein gebührt die Aufmerksamkeit der gesamten Gemeinde. Darum hat das Presbyterium (Kirchenvorstand) festgelegt, dass grundsätzlich in einem Gottesdienst nicht fotografiert / gefilmt werden darf. Einzige Ausnahme sind Kirchliche Hochzeitsgottesdienste.

11. Können wir unser Kind in einem eigenen Taufgottesdienst taufen lassen?

Ja. In unserer Kirchengemeinde werden außerhalb von Gemeindegottesdiensten drei besondere Taufgottesdienste gefeiert, das Tauffest am Abrocksbach nach den Sommerferien, das Tauferinnerungsfest am 2. Advent und ein Taufgottesdienst an einem Samstagnachmittag im 2. Jahresquartal. Ansonsten ist eine Taufe am 2. und 3. Wochenende eines Monats in den Gottesdiensten möglich.

12. Kostet die Taufe was?

Selbstverständlich kostet die Taufe nichts! Die Taufe ist eine sakramentale Amtshandlung in einem Gottesdienst, die jedem Menschen frei zusteht.

13. Können wir den Zweck der Kollekte im Gottesdienst (Klingelbeutel) bestimmen?

Nein. Der Verwendung der Gelder aus dem "Klingelbeutel" wird durch Landeskirche, Kreiskirche und Presbyterium festgelegt.

14. Kann mein Kind zum Konfirmandenunterricht gehen, obwohl es noch nicht getauft ist?

Ja! Selbstverständlich kann Ihr Kind am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn das Kind nicht getauft ist, so wird es zum Ende der Konfirmandenzeit getauft.

15. Wer kann Pate / Patin werden?

Bitte hier klicken für weitere Informationen zum Patenamt

16. Ab welchem Alter braucht man keine Paten mehr?

Ab dem 14. Lebensalter ist man in Deutschland religionsmündig. Ab diesem Alter werden keine Paten mehr benötigt.

17. Wann erlischt das Patenamt?

Das Patenamt erlischt formell mit der Konfirmation, da in der Konfirmation der ehemalige Täufling mündig und frei sich zu seinem christlichen Glauben bekennt und seine Taufe bestätigt, was einst die Paten stellvertretend für den Täufling aussprachen. Gleichwohl behalten Paten zumeist Ihren besonderen Status Ihr ganzes Leben lang.

18. Kann ich einen Paten nachträglich vom Patenamt ausschließen?

Nein. Bitte setzen Sie sich mit dem Pfarramt in Verbindung.

19. Wir wollen kirchlich heiraten und gleichzeitig unser Kind taufen lassen. Geht das?

Selbstverständlich kann bei einer Kirchlichen Trauung eine Taufe gefeiert werden, da die Hochzeit in der Kirche ein Gemeindegottesdienst ist, zu dem am Sonntag voran in den Abkündigungen hingewiesen und eingeladen wird. Innerkirchlich wird sehr häufig diese Form des besonderen Festgottesdienst "Traufe" genannt.

20. Gibt es eine ökumenische Taufe?

Nein. Die Taufe wird ökumenisch anerkannt, aber sie wird konfessionell vollzogen, weil mit der Taufe der getaufte Mensch gleichzeitig Mitglied einer Kirche und damit einer christlichen Konfession wird. Soll heißen: Wenn ein Mensch in einem evangelischen Gottesdienst getauft wird, so wird der Täufling damit gleichzeitig in die evangelische Kirche aufgenommen. Dennoch ist gerade in unserer Kirchengemeinde es möglich, dass ein Taufgottesdienst zusammen mit einem der örtlichen kath. Priester gefeiert wird.

21. Was ist ein Sakrament?

Ein Sakrament ist eine heilige Handlung, bei der Gott gegenwärtig und sinnlich erfahrbar an uns Menschen handelt und die von Jesus uns befohlen wurde. Darum kennt die evangelische Kirche nur zwei Sakramente: Taufe und Abendmahl. Bei der Taufe begegnet Gott uns durch sein Wort und durch das Wasser; beim Abendmahl durch sein Wort und durch Brot und Wein.

Termine für Taufmöglichkeiten

In der Regel feiern wir Taufen in den Gemeindegottesdiensten in unseren Kirchen "Martin-Luther-Kirche in Harsewinkel" bzw. in der "Christuskirche in Marienfeld".

Darüberhinaus hat sich seit einigen Jahres ein jährlich im Herbst durchgeführtes "Tauffest am Abbrocksbach" etabliert.

Für Terminabsprachen bitte Kontakt aufnehmen mit dem Gemeindebüro.

 

Kontakt Kirche

Gemeindebüro

Jacqueline Deitert

Öffnungszeiten:

vormittags: Di.-Fr. 9-12 Uhr,
nachmittags: Do. 15-18 Uhr

Clarholzerstr. 25
33428 Harsewinkel

Tel.: 05247/2130

E-Mail: gemeindeamt@kirche-hsw.de

2307 Linke Gemeindeburo klein

Standort Kirchengemeinde