Zur Bedeutung der Taufe

„Lasst die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht; denn solchen gehört das Reich Gottes." (Mk. 10,14)

so sagt Jesus es im Markusevangelium und betont damit die liebevolle Zuwendung Gottes zu uns Menschen. Gerade bei der Kindertaufe wird das ganz besonders deutlich. Voraussetzungslos sagt in und mit der Taufe zuerst Gottes sein Ja zum Kind, verbunden mit seinem Segen.

Im Taufgottesdienst drücken wir unseren Dank an Gott aus: für das Leben Ihres Kindes, für die Bewahrung bei der Geburt und in den ersten Lebensmonaten. Vieles davon wird Ihr Kind jetzt noch nicht verstehen, auch wenn es sehr wohl viel spüren kann. Da sind dann Sie, als Eltern und Paten, gefragt. Stellvertretend für Ihr Kind versprechen Sie, ihm etwas von diesem menschenfreundlichen Gott zu vermitteln und ihm die Gemeinschaft von Christinnen und Christen zu zeigen. Darum spielt gerade auch das Patenamt eine große Rolle.

Durch die Taufe wird Ihr Kind Mitglied der Evangelischen Kirche. Um zu verdeutlichen, dass es in die Gemeinschaft unserer Gemeinde aufgenommen wird, taufen wir in unserer Ev. Kirchengemeinde Harsewinkel grundsätzlich in einem Gemeindegottesdienst.

Bezüglich einer Taufanfrage melden Sie sich bitte im Gemeindebüro (T: 05247/2130), bei unserem Pfarrer Jörg Eulenstein oder unserer Diakonin Simone Hansen. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig vor dem gewünschten Tauftermin.

Zur Anmeldung der Taufe benötigen Sie:

In unserer Kirchengemeinde werden vor allem Kinder im Säuglings- und Kleinkinderalter getauft, aber auch Jugendliche (z.B. während ihrer Konfirmandenzeit) und Erwachsene.

In unserer lutherischen Tradition wird am häufigsten im frühen Lebensalter getauft. Diese Taufe im frühen Lebensalter engt jedoch nicht ein - im Gegenteil: Sie macht frei für den Glauben!

Das Kind wird mit größerer Selbstverständlichkeit den Kindergottesdienst oder die Kindergruppen in unseren Kindergärten oder später Jugendhäusern besuchen oder am Religionsunterricht teilnehmen. Dadurch lernt es schon früh die Bibel und christliche Wertvorstellungen kennen. Später ist es besser in der Lage, sich über Glaubensfragen eine eigene Meinung zu bilden. Die Erfahrung zeigt, dass erst eine christliche Erziehung die Grundlage dafür schafft, später einen eigenen Weg im Glauben zu finden.

Folgen und Rechte der Taufe

Bei einer Säuglings- oder Kleinkindertaufe bekennen sich Eltern, Patinnen und Paten stellvertretend für das Kind zu ihrem Glauben an Gott und versprechen, für eine christliche Erziehung zu sorgen. Schon deshalb sollte die Taufe nicht als abgeschlossene Handlung betrachtet werden, sondern als Beginn eines christlichen Lebensweges – mit ganz bestimmten Folgen:

Als Gemeindemitglied hat das Kind später einmal bestimmte Rechte:
Es kann nach der Konfirmation selbst Taufpatin oder Taufpate werden. Konfirmierte Kirchenmitglieder haben das Recht auf eine lebenslange Begleitung durch die Kirche, etwa wenn sie später kirchlich heiraten möchten. Ab dem 16. Lebensjahr darf jedes Gemeindemitglied an den Kirchenwahlen teilnehmen. Ab dem 18. Lebensjahr kann ein Gemeindeglied als Kandidat zur Presbyteriumswahl nominiert werden. Jedes Gemeindeglied kann sich ehrenamtlich engagieren, an den Gemeindeversammlungen aktiv teilnehmen und in Gruppen und Kreisen der Kirchengemeinde Verantwortung übernehmen.

Die Paten versprechen zusammen mit den Eltern, das Taufkind christlich zu erziehen. Das bedeutet, dass Eltern und Paten gemeinsam mit ihren ganz persönlichen Möglichkeiten und Begabungen dem Kind von Gottes Liebe berichten und es auf den Weg in die christliche Gemeinde hinweisen.

Weil die Paten dieses versprechen, kann darum grundsätzlich nur jemand Pate/Patin werden, wer einer anerkannten christlichen Kirche angehört (das sind Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland oder des Ökumenischen Rats der Kirchen: z.B. die römisch-katholische Kirche, deutsche Diözesen orthodoxer Kirchen, die anglikanische Kirche, verschiedene evangelische (Frei-)Kirchen).

Menschen, die keiner Kirche angehören oder Mitglied einer nichtchristlichen Religionsgemeinschaft sind, können nicht Paten für eine Taufe in unserer Gemeinde werden.

Seit dem 1. Januar 2014 gilt für das Patenamt NEU:

Nach dem Kirchenrecht der Ev. Kirche von Westfalen soll ein/e Pate/Patin einer evangelischen Kirchengemeinde angehören und konfirmiert sein. Wird trotz aller Bemühungen kein evangelischer Pate gefunden, dann kann auch Pate werden, dessen Kirche der "Magdeburger Erklärung" angehört. Alle weiteren Paten können allgemein einer christlichen Gemeinde angehören (s.o.). In Ausnahmefällen kann mit Zustimmung des Presbyteriums auch ohne Paten getauft werden - dann muss aber ein Elternteil evangelisch sein!

Wenn die Paten nicht unserer Gemeinde angehören, brauchen sie für die Taufe einen Patenschein, der ihre Kirchenmitgliedschaft bescheinigt. Diese "Patenbescheinigung" stellt das zuständige Pfarramt des Wohnortes aus.

Zum Hintergrund: „Magdeburger Erklärung

Am 29. April 2007 haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Deutsche Bischofskonferenz, orthodoxe und altorientalische Kirchen sowie Freikirchen auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland eine förmliche Erklärung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnen. Die Unterzeichnung der Vereinbarung fand im Rahmen eines ökumenischen Gottesdienstes im Magdeburger Dom statt.

Folgende elf Kirchen haben diesem gemeinsamen Text zugestimmt: Äthiopisch-Orthodoxe Kirche; Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland; Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland; Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen; Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine; Evangelische Kirche in Deutschland; Evangelisch-methodistische Kirche; Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland; Orthodoxe Kirche in Deutschland; Römisch-Katholische Kirche; und die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche.

Lieder für den Taufgottesdienst

Liste mit einigen Vorschläge aus dem Evangelischen Gesangbuch (EG), Ausgabe für Westfalen:

Zu jeder Taufe gehört ein Bibelvers, der Taufspruch.

Dieses Bibelwort wird dem Täufling mit auf den Lebensweg gegeben und soll Gottes liebevolle Begleitung ausdrücken. In unserer Gemeinde sind die Eltern aufgerufen, für ihr Kind selber den Taufspruch auszuwählen. So können sie selbst bestimmen, was Sie für Ihr Kind als besonders wichtig erachten.

Eine sehr gute, kostenfreie Auswahl, teilweise auch mit Erklärungen, bietet die Ev. Kirche in Deutschland (EKD) mit einer eigenen Internetpräsenz an, die wir nur empfehlen können:

www.taufspruch.de

Nachfolgend eine kleine Auswahl an möglichen Taufsprüchen:

Hier eine Liste mit häufigen Fragen zur Taufe und kurzen Antworten:

1. In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?

In unserer Gemeinde werden die Kinder meistens im ersten Lebensjahr getauft. Optimal für Eltern und Kind ist das Alter von 3 bis 6 Monaten. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt was geschieht.

2. Warum Kindertaufe?

Die Geburt eines Kindes ist ein Geschenk Gottes. Eltern antworten darauf, indem sie ihr Kind taufen lassen. Gott spricht in der Taufe dem Kind seine Liebe zu, unabhängig davon, wie es sich verhält. Eltern und Paten verpflichten sich zur Aufgabe, stellvertretend für die Kinder den Glauben zu bezeugen und den Kindern von ihrem christlichen Glauben, aber auch von ihren Zweifeln zu erzählen. Später in der Konfirmation bekräftigen die Jugendlichen selbst ihr Ja zum Glauben an Jesus Christus.

3. Warum ein Taufgespräch mit dem Pfarrer/der Diakonin?

Das Taufgespräch zwischen Eltern und Pfarrer/Diakonin dient vor allem zur Vorbereitung der Taufe des Kindes. Dieses Gespräch unterliegt der Seelsorge und damit der pfarramtlichen Schweigepflicht. In diesem Gespräch werden einerseits alle formalen Dinge bez. der Taufe besprochen, die Bedeutung der Taufe als Sakrament sowie der Ablauf des Gottesdienstes. Andererseits können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte alle persönlichen und familiären Dinge ansprechen und mit dem Pfarrer/der Diakonin reflektieren. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Gesprächstermin

4. Welche Unterlagen und amtlichen Dokumente benötige ich für die Taufe meines Kindes?

Zum Taufgespräch sollten möglichst alle für die Taufe notwendigen Unterlagen und Dokumente vorliegen. Die Taufe wird durch das Pfarramt beurkundet. Dafür benötigen wir das Original der Geburtsurkunde aus dem Familienstammbuch. Viele Meldeämter stellen zusätzlich für die Taufe noch eine gesonderte Geburtsbescheinigung aus, die mit dem Vermerk versehen ist: "für religiöse Zwecke". Wenn die Paten evangelisch sind aber nicht ihren Wohnsitz in Harsewinkel und Marienfeld haben, müssen die Paten eine Patenbescheinigung beim Pfarramt ihres Wohnortes ausstellen lassen. Für nicht-evangelische Paten benötigen wir diese Patenbescheinigung grundsätzlich. Die Patenbescheinigungen sind für uns der kirchenamtliche Beleg, dass die erwählten Paten je Mitglied einer christlichen Kirche und zur Übernahme des Patenamt berechtigt sind.

5. Kann ein Kind getauft werden, wenn kein Elternteil in der Kirche ist?

Nach geltendem Kirchenrecht der Ev. Kirche von Westfalen ist dieses nicht möglich. Bitte setzen Sie sich mit dem Pfarrer direkt in Verbindung.

6. Kann ich mein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils taufen lassen?

Gegen den Willen entweder des Vaters oder der Mutter ist die Taufe des Kindes nur möglich, wenn dieser Elternteil nicht das Sorgerecht inne hat. Ist die Ehe z.B. geschieden und liegt das Sorgerecht aber gemeinsam bei Vater und Mutter, setzt die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge Einvernehmen voraus in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Taufe. Können sich die Eltern nicht einigen, kann sogar im schlimmsten Fall das Familiengericht angerufen werden. Eltern können sich aber zuvor auch allein, am besten gemeinsam an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle der Diakonie wenden. Oft hilft auch ein klärendes Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin.

7. Wie soll der Täufling bei der Taufe gekleidet sein?

In vielen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das ist eine schöne Tradition. Fast durchweg sind diese Taufkleider weiß gehalten, wodurch auch nach außen deutlich werden soll: dieses Kind ist von Gott angenommen und hat in der Taufe das ewige Leben durch Gott zugesprochen bekommen. Losgelöst von diesen besonderen Taufkleidern gilt als fester Grundsatz: So bequem und dabei so festlich wie möglich.

8. Stichwort: „Taufspruch"

Bei der Taufe wird über dem Täufling ein Taufspruch gesprochen, der eine lebensbegleitende, segnende und/oder lebensstärkende Bedeutung hat. In unserer Gemeinde werden die Taufeltern dazu ermutigt und aufgerufen, für ihr Kind selber einen Taufspruch auszuwählen. Dieses Taufwort ist grundsätzlich ein Bibelwort. In einigen Familien gibt es die Tradition, dass ein Taufspruch von Generation zu Generation weitergegeben wird. Eine gute Auswahl von Taufsprüchen (in vielen Fällen mit Erklärungen) bietet die Internet-Seite der EKD an: www.taufspruch.de

9. Stichwort: „Taufkerze"

Als Gemeinde freuen wir uns mit Ihnen und begrüßen darum unsere Täuflinge mit einer Taufkerze als Willkommensgruß. diese Kerze wird in sorgfältiger Handarbeit von einem Gemeindeglied ehrenamtlich gestaltet. Nach dem Taufakt wird diese Taufkerze der Gemeinde an der Osterkerze entzündet und von dem Pfarrer an einen der Paten überreicht - oft begleitet mit erläuternden Worten. Darüber hinaus ist es in vielen Familien (vor allem in röm.-kath.) ist die Überreichung einer Taufkerze Tradition. Selbstverständlich wird auch diese Taufkerze nach der Taufe an der Osterkerze entzündet und überreicht.

10. Darf man während der Taufe filmen / fotografieren?

Nein. Die Taufe ist eine sakramentale Handlung. Ihr und dem Täufling allein gebührt die Aufmerksamkeit der gesamten Gemeinde. Darum hat das Presbyterium (Kirchenvorstand) festgelegt, dass grundsätzlich in einem Gottesdienst nicht fotografiert / gefilmt werden darf. Einzige Ausnahme sind kirchliche Hochzeitsgottesdienste.

11. Können wir unser Kind in einem eigenen Taufgottesdienst taufen lassen?

Ja. In unserer Kirchengemeinde werden außerhalb von Gemeindegottesdiensten drei besondere Taufgottesdienste gefeiert, das Tauffest am Abrocksbach nach den Sommerferien, das Tauferinnerungsfest am 2. Advent und ein Taufgottesdienst an einem Samstagnachmittag im 2. Jahresquartal. Ansonsten ist eine Taufe am 2. und 3. Wochenende eines Monats in den Gottesdiensten möglich.

12. Kostet die Taufe was?

Selbstverständlich kostet die Taufe nichts! Die Taufe ist eine sakramentale Amtshandlung in einem Gottesdienst, die jedem Menschen frei zusteht.

13. Können wir den Zweck der Kollekte im Gottesdienst (Klingelbeutel) bestimmen?

Nein. Der Verwendung der Gelder aus dem „Klingelbeutel" wird durch Landeskirche, Kreiskirche und Presbyterium festgelegt.

14. Kann mein Kind zum Konfirmandenunterricht gehen, obwohl es noch nicht getauft ist?

Ja! Selbstverständlich kann Ihr Kind am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn das Kind nicht getauft ist, so wird es zum Ende der Konfirmandenzeit getauft.

15. Wer kann Pate / Patin werden?

Bitte hier klicken für weitere Informationen zum Patenamt

16. Ab welchem Alter braucht man keine Paten mehr?

Ab dem 14. Lebensalter ist man in Deutschland religionsmündig. Ab diesem Alter werden keine Paten mehr benötigt.

17. Wann erlischt das Patenamt?

Das Patenamt erlischt formell mit der Konfirmation, da in der Konfirmation der ehemalige Täufling mündig und frei sich zu seinem christlichen Glauben bekennt und seine Taufe bestätigt, was einst die Paten stellvertretend für den Täufling aussprachen. Gleichwohl behalten Paten zumeist Ihren besonderen Status Ihr ganzes Leben lang.

18. Kann ich einen Paten nachträglich vom Patenamt ausschließen?

Nein. Bitte setzen Sie sich mit dem Pfarramt in Verbindung.

19. Wir wollen kirchlich heiraten und gleichzeitig unser Kind taufen lassen. Geht das?

Selbstverständlich kann bei einer Kirchlichen Trauung eine Taufe gefeiert werden, da die Hochzeit in der Kirche ein Gemeindegottesdienst ist, zu dem am Sonntag voran in den Abkündigungen hingewiesen und eingeladen wird. Innerkirchlich wird sehr häufig diese Form des besonderen Festgottesdienst „Traufe" genannt.

20. Gibt es eine ökumenische Taufe?

Nein. Die Taufe wird ökumenisch anerkannt, aber sie wird konfessionell vollzogen, weil mit der Taufe der getaufte Mensch gleichzeitig Mitglied einer Kirche und damit einer christlichen Konfession wird. Soll heißen: Wenn ein Mensch in einem evangelischen Gottesdienst getauft wird, so wird der Täufling damit gleichzeitig in die evangelische Kirche aufgenommen. Dennoch ist gerade in unserer Kirchengemeinde es möglich, dass ein Taufgottesdienst zusammen mit einem der örtlichen kath. Priester gefeiert wird.

21. Was ist ein Sakrament?

Ein Sakrament ist eine heilige Handlung, bei der Gott gegenwärtig und sinnlich erfahrbar an uns Menschen handelt und die von Jesus uns befohlen wurde. Darum kennt die evangelische Kirche nur zwei Sakramente: Taufe und Abendmahl. Bei der Taufe begegnet Gott uns durch sein Wort und durch das Wasser; beim Abendmahl durch sein Wort und durch Brot und Wein.

Termine für Taufmöglichkeiten

In der Regel feiern wir Taufen in den Gemeindegottesdiensten in unseren Kirchen "Martin-Luther-Kirche in Harsewinkel" bzw. in der "Christuskirche in Marienfeld".

Darüber hinaus hat sich seit einigen Jahres ein jährlich im Sommer durchgeführtes "Tauffest am Abbrocksbach" etabliert.

Für Terminabsprachen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Gemeindebüro auf.